Stromtarife
Als moderner und umweltbewusster Betrieb bieten wir seit mehreren Jahren ausschließlich Ökostrom an.
Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um zusammen mit Ihnen den optimalen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Tarif zu ermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Kündigungsfrist bei einem Auszug nicht einzuhalten ist. Melden Sie sich direkt über unser Formular an. Wir freuen uns Sie als Kunden begrüßen zu können.
Unser Allgemeiner Tarif
Perfekt für einen niedrigen Verbrauch. Dieser Tarif kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Grundversorgungstarif Haushalt 2024
Perfekt für einen niedrigen Verbrauch. Dieser Tarif kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Nachtspeicherheizung und Wärmepumpen
Die Preise für Nachtspeicherheizung und Wärmepumpen entnehmen Sie bitte unserem Sonderpreisabkommen.
Grundversorgung
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Uslar GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung nach dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, gültig ab 13. Juli 2005, entsprechen den bisher gültigen und veröffentlichten Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Uslar GmbH für die allgemeine Versorgung von Tarifkunden mit Elektrizität.
Anmerkungen
Die vorgenannten Arbeitspreise enthalten alle gesetzlichen Umlagen, Abgaben und Netznutzungsentgelte in der zurzeit gültigen Höhe.
Antragsformulare
Im Folgenden finden Sie die notwendigen Formulare zur Beantragung Ihres gewünschten Tarifs.
Rechtliche Grundlagen
Hier finden Sie unsere allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Strom. Diese können Sie hier herunterladen oder Sie informieren sich vor Ort in unserem Kundenservice.
AGB Haushaltskunde Sollingstrom
StromGVV – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)*
NAV – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)*
*) Hinweis: Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung im Internet unter www.gesetze-im-internet.de abgerufen werden. Hierbei handelt es sich um ein gemeinsames Projekt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit der juris GmbH. Die Veröffentlichungen werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.