Kennzeichnung der Stromlieferungen
Die Europäische Gemeinschaft hat im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Strommärkte die Stromkennzeichnung als notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz sowie mehr Transparenz erklärt und die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung einer Stromkennzeichnung verpflichtet.
Durch die Stromkennzeichnung sollen alle Letztverbraucher von Strom über den bereitgestellten Gesamtenergieträgermix ihres Energieversorgungsunternehmens informiert werden.
STROM KENNZEICHUNG 2024
Stromkennzeichung gemäß § 42 EnWG / Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2023
Energieträgermix Deutschland
Umweltauswirkungen
350 g/kWh CO₂-Emissionen
0.0003 g/kWh Radioaktiver Abfall
Umweltauswikungen
0 g/kWh CO₂-Emissionen
0 g/kWh Radioaktiver Abfall
Die Stromkennzeichnung der Stromlieferung der Stadtwerke Uslar GmbH gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz finden Sie auch im Service-Center.