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Am 29. April 1998 ist das „Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ in Kraft getreten.


Seither kann jeder Kunde selbst entscheiden, von welchem Anbieter er seinen Strom beziehen möchte. Der Stromtransport erfolgt dabei weiterhin über die vorhandenen Netze.
Die Netzbetreiber sind deshalb gesetzlich verpflichtet, ihre Netze diskriminierungsfrei auch anderen Unternehmen für die Belieferung von Kunden zur Verfügung zu stellen.