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Messstellenbetrieb
Intelligente Messtechnik Rollout MME
Austausch alter Stromzähler
Der Gesetzgeber sieht bis Ende 2032 vor, schrittweise alle alten Stromzähler durch moderne digitale Geräte zu ersetzen.
Somit werden in den nächsten Jahren bundesweit in allen Haushalten und Gewerbebetrieben sowie bei Erzeugungsanlagen die intelligente Messtechnik (moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme) Einzug halten. Der Einbau ist zeitlich gestaffelt und richtet sich nach den Vorgaben des Gesetzes. Hierbei spricht man vom sogenannten Rollout.
Wissenswertes zum Messstellenbetriebsgesetz sowie Hintergründe zum Zählerwechsel und damit verbunden Antworten auf häufige Fragen (FAQ) erfahren Sie in unserer Informationsbroschüre.
Als Netzbetreiber werden die Stadtwerke Uslar alle Kunden über konkrete Schritte beim Rollout intelligenter Messgeräte rechtzeitig informieren.
Sie haben Fragen zu diesem Thema oder Ihrer Messeinrichtung? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu unseren Mitarbeitern vom Messstellenbetrieb auf. Schreiben Sie uns eine eMail oder rufen Sie uns an.
Telefon: 05571 – 9259 – 0
E-Mail: info@stadtwerke-uslar.de
Preisblätter Messtellenbetrieb
Ansprechpartner:
Pia Ilse: 05571 – 8088 125
pia.ilse@stadtwerke-uslar.de
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Preisblatt Netzentgelte
Die Netznutzungsentgelte oder kurz Netzentgelte sind im liberalisierten Energiemarkt Entgelte, die wir als Stromnetzbetreiber für die Netznutzung zur Netzdurchleitung von den Netznutzern erheben
Ansprechpartner:
Pia Ilse: 05571 – 8088 125
pia.ilse@stadtwerke-uslar.de
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Netzstrukturdaten
STROMVERSORGUNG | 2020 |
---|---|
Mittelspannungsnetz 20 kV (km) | 28 |
Niederspannungsnetz 1 kV (km) | 79 |
Stromzähler installiert (Stück) | 4.432 |
Stromabgabe (kWh) | 23. mio |
Installierte Leistung der Umspannebenen | |
MS/NS (kVA) | 20.975 |
Versorgungsgebiet nach Einwohner: | |
Uslar Kernstadt (Einwohner) | 5.527 |
Uslar-Allershausen (Einwohner) | 571 |
Versorgungsgebiet Fläche | |
Belegenheit des Netzes | West |
Bundesland | Niedersachsen |
Versorgte Fläche (km²) | 2,5 |
Geographische Fläche (km²) | 11 |
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Energiestrukturdaten VNB
Veröffentlichungspflichtige Lastgänge mit Arbeit und Höchstleistung:
StromNZV § 17 Ab.2 Nr.1
StromNZV § 17 Ab.2 Nr.3
StromNZV § 17 Ab.2 Nr.4
StromNZV § 17 Ab.2 Nr.5
StromNZV § 17 Ab.2 Nr.6
Jahreshöchstlast:
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Netzverluste VNB
Netzverluste | 2020 |
---|---|
Mittelspannung (kWh) | 212.898 |
Umspannung MS/NS (kWh) | 156.500 |
Niederspannung (kWh) | 401.004 |
Jahresverlustenergie (kWh) | 770.403 |
Netzverluste (kWh) | 263 |
Einkaufspreis für Verlustenergie | |
Durchschnittlicher Preis (ct/kWh) | 4,42 |
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Umsetzung GPKE
Die Stadtwerke Uslar GmbH bietet mit Wirkung vom 01. Oktober 2010 allen Stromlieferanten den Kundenservice und die Vertragsabrechnung diskriminierungsfrei an.
Dies erfolgt im Sinne der Inanspruchnahme der Ausnahmereglung nach Ziffer 5 GPKE mittels der Abrechnungslösung (Genehmigung: BNetzA vom 11.05.2010 / Stand: 10.2022 / Konzeption: Unternehmensberatung Rühlemann).
Weitere Informationen, insbesondere entsprechende Anlagen zu der Vereinbarung (beispielsweise Preise) erhalten Sie auf Anfrage.
Veröffentlichungspflichten:
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Differenzmenge
Ergebnis der Differenzbilanzierung
Strom NZV §12 Abs.3 Nr. 3:
Arbeit des Lastganges 2020: 1 kWh
Leistung 2020: 1266 kW
Entgelt für die Jahresmehr- / Mindermengen:
Veröffentlichung gemäß §13 Abs. 3 StomNZV
Mehr- und Mindermengen ergeben sich aus der Differenz von prognostizierter elektrischer Arbeit und der vom Kunden tatsächlich bezogenen elektrischen Arbeit.
Arbeitspreise für den Ausgleich von Mehr- und Mindermengen beim synthetischen Lastprofilverfahren.
Ab 01.01.2010 rechnet die Stadtwerke Uslar GmbH die Mehr-/Mindermengen mit den vom BDEW im Internet unter
http://www.bdew.de veröffentlichten SLP-Jahres-Mehr-/Mindermengenpreisen ab.
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EnWG Allgemein
Ausübung des Netzgeschäftes:
Gemäß § 36 ENWG informieren wir Sie über die jeweils zuständigen Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Uslar:
Der derzeit zuständige Grundversorger ist:
Stadtwerke Uslar GmbH
Alleestraße 6
37170 Uslar
Tel.: (05571) 9259-0
Fax: (05571) 4760
Internet: www.stadtwerke-uslar.de
E-Mail: info@stadtwerke-uslar.de
Hinweis zu Veröffentlichungspflichten
Aus dem Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 13. Juli 2005 sowie den dazugehörigen Verordnungen vom 29. Juli 2005 resultieren für Energieversorgungsunternehmen umfangreiche Veröffentlichungspflichten.
Mit den auf dieser Homepage veröffentlichten Informationen kommt die Stadtwerke Uslar GmbH ihren Veröffentlichungspflichten gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und weiteren Gesetzen und Verordnungen nach.
Entsprechende Daten und Dateien wurden unter der Rubrik Stromnetz bereitgestellt.
Die Veröffentlichung und Aktualisierung erfolgt sukzessive und unverzüglich nach Verfügbarkeit der entsprechenden Daten.
Haftungsausschluss
Die unter www.stadtwerke-uslar.de veröffentlichten Daten wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und zur Darstellung aufbereitet. Dennoch können insbesondere Erfassungs- und Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Die Stadtwerke Uslar GmbH behalten sich daher eine jederzeitige Korrektur der veröffentlichten Daten ausdrücklich vor und übernehmen für deren Richtigkeit keine Gewähr. Werden auf der Grundlage der veröffentlichten Daten Dispositionen getroffen, die beim Verwender oder bei Dritten zu Schäden führen, scheidet eine entsprechende Haftung der Stadtwerke Uslar GmbH aus. Es sei denn, die Veröffentlichung der Daten erfolgte in Kenntnis ihrer Fehlerhaftigkeit und mit der Absicht, den Verwender oder Dritte zu schädigen.