
Stromkennzeichnung
Die Europäische Gemeinschaft hat im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Strommärkte die Stromkennzeichnung als notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz sowie mehr Transparenz erklärt und die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung einer Stromkennzeichnung verpflichtet.
Durch die Stromkennzeichnung sollen alle Letztverbraucher von Strom über den bereitgestellten Gesamtenergieträgermix ihres Energieversorgungsunternehmens informiert werden.
STROM KENNZEICHNUNG 2024
Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG / Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2023

Umweltauswirkungen
350 g/kWh CO₂-Emissionen
0.0003 g/kWh Radioaktiver Abfall
Umweltauswikungen
0 g/kWh CO₂-Emissionen
0 g/kWh Radioaktiver Abfall
Die Stromkennzeichnung der Stromlieferung der Stadtwerke Uslar GmbH gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz finden Sie auch im Service-Center.