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Lieferantenrahmenvertrag + Kommunikationsdaten

Diese Verträge vermittelt dem Lieferanten den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Uslar GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern, die an das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.

Preisblätter Netzengelte

Die Netznutzungsentgelte oder kurz Netzentgelte sind im liberalisierten Energiemarkt Entgelte, die wir als Stromnetzbetreiber für die Netznutzung zur Netzdurchleitung von den Netznutzern erheben.

Ansprechpartner:

Pia Ilse: 05571 – 8088 125
pia.ilse@stadtwerke-uslar.de

Preisblätter Messtellenbetrieb

Ansprechpartner:

Pia Ilse: 05571 – 8088 125
pia.ilse@stadtwerke-uslar.de

Engpassmanagement:

§ 15Abs. 5 StromNZV – Netzengpässe in Verteilnetzen
Im Verteilnetz der Stadtwerke Uslar GmbH bestehen keine Engpässe, die eine Bewirtschaftung der verfügbaren Leitungskapazitäten erforderlich machen. Das Stromnetz ist für die anfallenden Leistungsanforderungen ausgelegt.

Schaltzeiten

Die Zeiten für die Steuerung der Stromzähler in Niedertarif bzw. Schwachlast (NT) und Hochtarif (HT) werden vom Netzbetreiber vorgegeben.

Die relevanten Schaltzeiten im Netzgebiet der Stadtwerke Uslar GmbH können Sie unserem Informationsblatt entnehmen.