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Sie benötigen einen Neuanschluss an unser Versorgungsnetz oder möchten den vorhandenen Anschluss verändern?

Damit wir Ihren Netz- bzw. Hausanschluss planen und die Kosten kalkulieren können, benötigen wir vorab einige Angaben zu Ihnen und dem Objekt. Dazu verwenden Sie bitte unser Formular.

Nachdem Sie es ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben haben, senden Sie es mit den erforderlichen Dokumenten (Lageplan etc.) an die Stadtwerke Uslar. Natürlich können Sie Ihre Anfrage auch in unseren Geschäftsräumen abgeben.

Bei Fragen oder für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf – unsere Mitarbeiter beraten Sie gern persönlich.

Bitte beachten Sie: Um die Maßnahme für Sie termingerecht abzuschließen, sollten Sie den Anschluss Ihres Bauvorhabens oder die geplante Veränderung am Netzanschluss rechtzeitig beim Netzbetrieb der Stadtwerke Uslar anmelden.

Allgemeine Bedingungen für den Strom-Netzanschluss

NAV – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Technische Mindestanforderungen (Niederspannungsnetz)

Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).

Technische Richtlinien für Netzanschluss

In Folge des novellierten Energiewirtschaftsrechts ist der Netzzugang in Deutschland so geregelt, dass Netzbetreiber dazu verpflichtet, ihre Stromnetze diskriminierungsfrei allen anderen Unternehmen für die Belieferung der Kunden zur Verfügung zu stellen.

Als rechtliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung der Netze gelten dabei das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 sowie die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 29. Juli 2005.

Aus den folgenden PDF-Dokumenten können Sie sich die die Technischen Richtlinien Netzanschluss bzw. Netzzugang herunterladen.

Die Stadtwerke Uslar GmbH wenden die Technischen Richtlinien zum Netzanschluss bzw. Netzzugang und weitere an, wie sie direkt beim Verband der Netzbetreiber – VDN – e.V. beim VDEW heruntergeladen werden können.

Siehe auch: http://www.vde.com/de/fnn/dokumente/Seiten/technRichtlinien.aspx

TAB NS Nord 2019

Beiblatt zur TAB NS Nord 2019

Erläuterungen zur Anmeldung Netzanschluss + Zählermontage

Formular Anschlussveränderung

Formular Netzanschluss

Netzanschlussverträge

Hier finden Sie unsere Bedingungen und Preisregelungen für die Herstellung, Veränderung und Nutzung von Netz- bzw. Hausanschlüssen.

Allgemeines zum Bauvorhaben

Ihr Bauvorhaben  soll an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Uslar GmbH angeschlossen werden.

 Was sollten Sie beachten:

  1.  Mit dem Stromversorgungskabel sind auch eventuell die Wasserleitung, Gasleitung, Telefonkabel, und Kabelfernsehen in einem gemeinsamen Kabelgraben von der Straße bis zum Gebäude zu verlegen. Rechtzeitig alle Anträge stellen!
  2. Es ist kostengünstiger, einen Tiefbauer für die gesamten Tiefbauarbeiten zu beauftragen.
  3. Die Zuleitungen in und an das Gebäude sind über einen verdichteten Arbeitsraum zu führen, um ein Absacken der Leitungen nach mehreren Jahren zu vermeiden.
    Achtung! Die Leitungen können abreißen.
  4. Für die Baumaßnahme ist ein vorübergehender Baustromanschluss durch die Stadtwerke oder Ihren Elektroinstallateur herzustellen.  

Hausanschlusskastenvarianten

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, zwischen drei Hausanschlüssen auszuwählen:

  1. Außenwandhausanschlusskasten
    Die Montage des Außenwandkastens und des Leerrohres an der Gebäudeaußenwand ist nach beiliegender Montageanleitung durch Sie bauseits zu erstellen.
  2. Hausanschlusssäule (eckig)
    Das Aufstellen der Hausanschlusssäle, sowie die Hausanschlussmontage erfolgt durch die Stadtwerke Uslar GmbH.
  3. Hausanschlusssäule (rund)
    Montage wie bei der HA-Säule (eckig)

Hinweise zum EEG-Einspeisemanagement

Gemäß § 9 „Technische Vorgaben“ des EEG sind Regelungen insbesondere zur Abschaltbarkeit getroffen:

  • Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt müssen mit technischen Einrichtungen ausgestattet werden, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
  • Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt sind mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.
  • Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt kann der Anlagenbetreiber wählen, ob er die Anlage ebenfalls mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ausstatten oder ob er die maximale Wirkleistungseinspeisung der Anlage am Verknüpfungspunkt mit dem Netz auf 70 % der installierten Leistung begrenzt.
  • Die Regelung in § 9 EEG gelten für alle Anlagen solarer Strahlungsenergie (PV-Anlagen), die ab dem 01. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden, bzw. werden. Für Anlagen, die vor dem 01. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden gelten gesonderte Übergangsregelungen.