Wichtige Neuerungen bei Anbieterwechsel und Umzug: Das gilt ab dem 6. Juni 2025!
Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine gesetzliche Änderung der Bundesnetzagentur in Kraft, die sowohl den Lieferantenwechsel als auch An-, Ab- und Ummeldungen bei Umzügen betrifft. Die Stadtwerke Uslar GmbH informiert darüber, was sich ändert und was Kundinnen und Kunden künftig beachten müssen.
Rückwirkende Anmeldungen sind ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr zulässig. Eine Anmeldung ist dann nur noch mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Damit alle Anmeldungen korrekt und fristgerecht verarbeitet werden können, bitten wir unsere Kundinnen und Kunden, rückwirkende Ummeldungen bis spätestens 28. Mai 2025 schriftlich bei uns einzureichen.
Auch beim Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus gilt ab dem Stichtag: Rückwirkende Meldungen sind nicht mehr erlaubt – unabhängig von der Energieart.
Daher bitten wir Sie, uns Ihren Ein- oder Auszug mindestens 10 Werktage im Voraus mitzuteilen. Nur so können wir eine reibungslose Versorgung sicherstellen und zusätzliche Kosten oder Verzögerungen vermeiden.