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Hausanschluss – Abwasser

Jeder Besitzer eines zentral oder dezentral zu entwässernden Grundstückes hat für einen einwandfreien Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage Sorge zu tragen. Die Eigentümer zentral angeschlossener Grundstücke haben darüber hinaus Kosten an Unterhaltungs- und Reinigungsarbeiten am Anschlusskanal zu übernehmen.

Insbesondere sind folgende Paragraphen der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Uslar zu beachten:

§ 8 Anschlusskanal
§ 9 Grundstücksentwässerungsanlage
§ 10 Überwachung der Grundstücksentwässerungsanlage
§ 11 Sicherung gegen Rückstau
§ 12 Benutzungsbedingungen
Antragsformular Entwässerung